Oldtimer Lärmgutachten
Nachweis des Betriebsgeräusches
Die Messung des Betriebsgeräusches und des Nahfeldpegels erfolgen basierend auf die Kraftfahrgesetz-Durchführungsverordnung 1967 gem. der derzeit gültigen Fassung. Die Konstruktion der Prüfstrecke entspricht der Richtlinie 97/24/EWG. Eine normativ geprüfte und überwachte Fahrbahn gem. der genannten Richtlinie steht jedoch nicht zur Verfügung. Aufgrund der Oberflächenbeschaffenheit der Fahrbahn wird die fahrbahnbezogene Messtoleranz mit weniger als + - 1 dB abgeschätzt.
Das Gutachten dient zum Nachweis des Betriebsgeräusches bei der Genehmigungs-Behörde für die Erlangung eines Einzelgenehmigungs-Bescheides.
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Stand: August 2019