Feststellung der Sammel- und Erhaltenswürdigkeit
Vorlage bei der Genehmigungsbehörde
Die Feststellung der Sammel- und Erhaltungswürdigkeit dient zur Vorlage bei der jeweils zuständigen Genehmigungsbehörde (MA 46 od. Landesprüfstelle für KFZ) für die Erteilung eines Einzelgenehmigungs-Bescheides und wird auf Basis nationaler und internationaler Fahrzeug-Datenregister erstellt.
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Stand: August 2019