Beweissicherungs Gutachten

 

Der merkantile Minderwert (Wertminderung)

Bei der Zuerkennung eines merkantilen Minderwertes geht man von folgenden Prämissen aus:
Ein potentieller Käufer der zwei Fahrzeuge zur Auswahl hat, von denen eines vorschadensfrei, das andere ordnungsgemäß repariert, aber vorbeschädigt ist, würde das vorschadensfreie Fahrzeug kaufen, es sei denn, er erhält einen entsprechenden Preisnachlass für das vorbeschädigte Fahrzeug, vergleichbar mit der Höhe der merkantilen Wertminderung.
Voraussetzung für die rechnerunterstützte Schätzung der Wertminderung sind: Fahrzeugalter, Fahrzeugzustand, Laufleistung, Schadensumfang.
Bei historischen Fahrzeugen / Oldtimern, Youngtimern ist für die Ermittlung eines merkantilen Minderwertes, unter Berücksichtigung der Originalität, von anderen Prämissen
auszugehen.
 

Begutachtung

Reparaturkosten-Kalkulation
Eine Alternative zur Begutachtung von Schäden auf Basis einer Sondervereinbarung. Dabei werden nur die Reparaturkosten kalkuliert. Berechnung des Honorars wie beim Schadensgutachten.
 
Unsere Dienstleitung für:
 

Schadensgutachten

Schadensgutachten können an Fahrzeugen aller Art - bei Haftpflicht - und Kaskoschäden - in Auftrag gegeben werden. Wir ermitteln alle zur Beweissicherung und zur Schadensregulierung erforderlichen Angaben und Werte. Diese Gutachten sind verkehrsfähig, klären Sachverhalte und sichern Ansprüche. Sie werden mittels EDV standardisiert oder - bei Oldtimern und Wettbewerbsfahrzeugen - individuell und manuell erstellt.
Das Honorar wird gemäß unserer Honorartabelle berechnet.
 
Unsere Dienstleistung für:

 

Reparaturkosten-Kalkulation

Eine Alternative zur Begutachtung von Schäden auf Basis einer Sondervereinbarung. Dabei werden nur die Reparaturkosten kalkuliert. Berechnung des Honorars wie beim Schadensgutachten.
 
Unsere Dienstleistung für:

 

Schadensbericht

Der Schadensbericht dient einer Begutachtung von Schäden bei der Fahrzeugbesichtigung im KFZ-Betrieb, wo das Fahrzeug repariert wird. Dabei findet eine Reparaturabsprache statt, jedoch keine Schadenskalkulation. Diese wird auf Basis vorgegebener Kriterien erstellt, wenn dies mit uns besonders vereinbart wurde. Eine Überprüfung der Werkstatt-Reparaturrechnung ist nach Vereinbarung möglich. Die Berechnung erfolgt nach einem vereinbarten Festpreis.
 
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Transportschaden-Gutachten

Diese spezielle Form des Schadensgutachtens bietet sich an, wenn Schäden an Fahrzeugen vorliegen, die beim Transport entstanden sind. Transportschaden-Gutachten werden sowohl für Neu- als auch für Gebrauchtfahrzeuge ( Oldtimer/Youngtimer -Transport ) zur Sicherung von Ansprüchen aus der Transportversicherung erstellt.
 
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Stand: August 2019
 
 

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