Award 2023
Am Freitag, den 19. Jänner 2024 wurde vor rd. 300 geladenen Persönlichkeiten aus der nat. und intern. Oldtimerszene einschl. Motorsport und Automobil Technik, im „Oldtimermuseum KOLLER am Heldenberg“, NÖ. 3704 Kleinwetzdorf, Wimpffen Gasse 5, Dank der großzügigen Unterstützung von Bürgermeister Günther Brandstätter und seinem Organisations-Team, der Béla Barényi Award 2023 an Österreichs erfolgreichsten und längst dienende Allround-Motorsportler, Dieter Quester verliehen.
Dieter Quester begann seine Motorsport-Karriere 1957 mit Motorboot-Rennen holte 1962 den Europameistertitel in der 500 ccm-Rennbootklasse nach Österreich und startete zwischen 1963 bis 1965 auf Norton, NSU und BMW im Motorradsport. 1965 wechselte er in den Automobilrennsport und gewann die Tourenwagen-Europa-meisterschaft in den Jahren 1968 und 1969 auf BMW. Ab 1968 war er Werksfahrer für BMW und startete überaus erfolgreich in der Formel 2. 1974 – Formel-1 Start beim großen Preis von Österreich auf einem Surtees TS9. In den 70er und 80er Jahren Tourenwagen und Procar-Rennen mit einem Klassensieg in Le Mans. In den 90er Jahren Start in den US-Rennserien IMSA,ALMS und US-Sportscars Championship. Heute startet Dieter Quester bei vielen intern. Veranstaltungen immer noch erfolgreich mit historischen Fahrzeugen.
Laudator war niemand geringerer als Hans-Joachim “Strietzel“ Stuck, einer der erfolgreichsten deutschen Rennfahrer und seit über 60 Jahren, einer der langjährigsten Freunde und Partner bei Langstrecken-Rennen von Dieter Quester. Moderiert wurde die mittlerweile 18. Preisverleihung überaus launig und kompetent vom motorsportinfizierten Rudi Roubinek.
Organisiert wurde die Preisverleihung in bewährter Weise vom AMV-Team (Arbeitsgemeinschaft für Motorveteranen) unter seinem neuen Präsidenten Ottokar Pessl, und von Beginn an dem Vorsitzenden des Auswahlkomitees, Doyen der österreichischen Motorveteranenszene Komm. Rat Franz R. Steinbacher, dem seine heikle Aufgabe, Jahr für Jahr, ein außergewöhnliches Herzensbedürfnis ist.
Als Spezialist für Oldtimer, Youngtimer, Klassiker und Exoten bieten wir folgende Leistungen an:
Befundaufnahme
Der Befund ist die Zusammenstellung der für die Begutachtung im Rahmen des Auftrages notwendigen, vom Sachverständigen selbst festgestellten Tatsachen. Im Normalfall wird gemäß Auftrag das Fahrzeug zur Beweissicherung und Feststellung des Schadensumfanges und der Schadenshöhe besichtigt. Details über den Schadensverlauf sind weitestgehend nicht bekannt und vom Auftraggeber beizustellen.
Der Zustand des Fahrzeuges zum Besichtigungszeitpunkt (Schadensbereich, Kilometerleistung, Bereifung, Profiltiefe, Vorschäden, Sonderzubehör etc.) wird protokolliert.
Die Fahrzeugdaten werden dem Zulassungsschein/Genehmigungsdokument entnommen und am Fahrzeug verglichen. Fotos werden angefertigt.
Kalkulation
Die Schadenskalkulation wird unter Zugrundelegung von Kalkulationshilfen wie Eurotax Classic Data, Audatex, DAT bzw. Lackliste u.s.w. durch den Sachverständigen erstellt.
Die ausgewiesenen Arbeitswerte, einschließlich zugehöriger Verbundzeiten für die zu ersetzenden Fahrzeugteile entsprechen den Empfehlungen des Herstellers. Die Arbeitswerte für Ausbeul- und Richtarbeiten werden durch das Sachverständigen-Büro vorgegeben. Die Kalkulation umfasst die bei der Fahrzeugbesichtigung erkennbaren Schäden, sowie jene Schäden, die aus dem Schadensbild zwingend zu folgern sind.
Der vorgegebene Reparaturweg gewährleistet die kostengünstigste Instandsetzung unter vertretbaren wirtschaftlichen Gesichtspunkten und technischen Voraussetzungen.
Die Ersatzteilpreise entsprechen den unverbindlichen Preisempfehlungen des Herstellers oder Importeurs bzw. dem spezialisierten Ersatzteilhandel. Bei gegebenenfalls vorkommenden Abweichungen werden die tatsächlichen Preise berücksichtigt. Der Stundensatz des Reparaturbetriebes wird der Reparatur-Kalkulation zugrunde gelegt.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert (oder Händlerverkaufspreis) ist der Preis, den der Käufer aufwenden muß, um ein gleichwertiges und gleichartiges Ersatzfahrzeug bei einem einschlägigen Fachhändler zu erwerben.
Es sind nachstehende Einflußgrößen maßgebend:
Neupreis, Sonderausstattung u. Zubehör, Bereifung, Typen- u. Konstruktionsänderung, Alter, Marktgängigkeit und Marktlage, Betriebsleistung, Erhaltungszustand, Besitzverhältnisse, Einsatzart, werterhöhende Instandsetzungsaufwendungen, Alt- bzw. Vorschäden, notwendige Instandsetzungen u. Aufwendungen, sowie die einschlägigen Bestimmungen für historische Fahrzeuge (Herkunft und Historie).
Marktzeitwert
Der Marktzeitwert definiert sich lt. ABGB §§ 304, 305 und 306 als "ordentlicher gemeiner Preis", den eine Sache zu einer bestimmten Zeit an einem bestimmten Ort gewöhnlich und allgemein hat. Dieser Wert liegt in der Regel zwischen dem Mindesterlös (da bei einem Verkauf normalerweise nicht der volle Wert erzielt werden kann) und dem Wiederbeschaffungswert beim Fahrzeughandel, der eine Händlerspanne, eine Risikoabdeckung (Gewährleistungspflicht), etc. beinhaltet.
Beschädigungen oder die Verkehrssicherheit betreffende Mängel werden in der Schätzung mind. mit einem Teil der Instandsetzungskosten berücksichtigt.
Zeitwert/Mindesterlös
Zeitwert/Mindesterlös - ist der mit Sicherheit bei raschem Abverkauf erzielbare Verkaufspreis, identisch mit dem Rücknahmepreis des offiziellen Fahrzeughandels, bzw. die Bewertungsbasis bei Verlassenschafts- und Insolvenzverfahren.
Restwert/Wrackwert
Von einem Totalschaden spricht man, wenn die Wiederherstellung des beschädigten Fahrzeuges entweder nicht mehr möglich (technischer Totalschaden) oder unwirtschaftlich ist (wirtschaftlicher Totalschaden).
Der Restwert/Wrackwert ist der realisierbare Erlös für das unfallbeschädigte Fahrzeug. Es wird vom Sachverständigen unter Berücksichtigung des konkreten Schadensbildes und regionaler Marktgegebenheiten, sowie der Einholung von Restwertanboten bei speziellen Wrackhändlern ermittelt.
Fahrzeugbewertung
Bei der Fahrzeugbewertung werden Zeitwert-Mindesterlös, Marktzeitwert, sowie Verkaufs- oder Wiederbeschaffungswert für Pkw und Transporter bis 3,5 t, sowie Motorräder und Geländewagen bzw. historische Fahrzeuge/Oldtimer/Youngtimer - unter Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren - zuverlässig ermittelt. Bei verunfallten Fahrzeugen empfehlen wir ein Schadensgutachten. Die Berechnung erfolgt gemäß unserer Honorartabelle für Fahrzeugbewertungen.
Unsere Dienstleistung für private Auftraggeber, Versicherungen, Leasingfirmen, Kreditunternehmen, Fuhrparkhalter und Autohäuser.
Die Fahrzeugzustandsprüfung beinhaltet den gleichen Leistungsumfang wie die Fahrzeugbewertung, jedoch ohne Wertermittlung.
Unsere Dienstleistungen sind für:
- private Auftraggeber
- Versicherungen
- Leasingfirmen
- Kreditunternehmen
- Fuhrparkhalter
- Autohäuser
- Museen und Sammlungen
Stand 8/2019
Gebühr für Mühewaltung:
(Befundaufnahme und Gutachten)
(Befund und Gutachten eines Zustand- und Wertgutachtens bzw. Feststellung der Sammel- und Erhaltenswürdigkeit)
bis zu einem Wert von € 20.000,-- = € 350,--
bis zu einem Wert von € 36.500,-- = € 400,--
bis zu einem Wert von € 75.000,-- = € 500,--
bis zu einem Wert von € 100.000,-- = € 600,--
über einem Wert von € 100.000,-- = nach Vereinbarung
- Entschädigung für Zeitversäumnis pro Stunde € 32,90
- km-Geld € 1,00 per Kilometer
- Kopienkosten (s/w oder color) € 0,90 / 2,90
- Fotokosten (CD´s und DVD´s) € 15,00
- Originalschriften € 2,90
- Durchschriften € 0,90
- Telefonkosten, Portospesen usw. je nach Aufwand
- Für Gerichts-Gutachten bzw. Aufträge für Verwaltungsbehörden basiert das SV-Honorar auf dem Gebührenanspruchsgesetz 1975 in der ab 1. Jänner 2024 geltenden Fassung.